Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Okt. 2011
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Frau Simone Rupp / Fotostudio durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Abnahme des Bildmaterials.
3. Will der Kunde diesen AGB widersprechen, muss er dies schriftlich und binnen einer Frist von drei Werktagen erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass das Fotostudio diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotostudios.
II. Honorar
1. Es gilt das jeweils vereinbarte Honorar.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert gegenüber dem Kunden berechnet.
4. Das Honorar gemäß II. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht genutzt oder veröffentlicht wird.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
III. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigen-ständige Leistungen, die gesondert zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu privaten oder geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang geltend zu machen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen bzw. privaten Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 50% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die private Nutzung oder die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden vorher angegebenen Zweck und ausschließlich in der Publikation und / oder in dem Medium oder Datenträger, wie vom Kunden angegeben oder wie sie sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
*eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
*jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
*die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
*jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
*jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), soweit nicht ausdrücklich vereinbart,
*die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Kopien geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials, gleich durch welche Form oder durch elektronische Hilfsmittel, zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung des Bildmaterials gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur unter Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild gestattet.
V. Haftung
Das Fotostudio übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge. Das Fotostudio haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder atypische Schäden gleich welcher Art. Dies gilt auch für den Ersatz von entgangenem Gewinn, entgangener Nutzungsmöglichkeit oder immaterieller Werte. Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Datenverluste sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Haftung bei Datenverlust
Für Datenverluste haftet das Fotostudio nur dann, wenn das Fotostudio oder der Kunde durch die Erstellung von Sicherheitskopien oder auf sonstige geeignete Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt.
Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Datenverluste sowie eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung für Datenverluste unberührt.
VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist der Kunde für jeden Einzelfall zum Schadensersatz verpflichtet.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist als Vertragsstrafe ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die Zahlung von Vertragsstrafe oder Schadensersatz werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VII. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Das UN-Kaufrechtsabkommen wird ausgeschlossen.
2. Ergänzungen und Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.